Diese Eintragung darf nur fr ammoniumnitrathaltige Dngemittel verwendet werden. Diese mssen in bereinstimmung mit dem im Handbuch Prfungen und Kriterien Teil III Abschnitt 39 festgelegten Verfahren vorbehaltlich der Einschrnkungen in Absatz 2.2.51.2.2 dreizehnter und vierzehnter Spiegelstrich klassifiziert werden. Der im genannten Abschnitt 39 verwendete Begriff "zustndige Behrde" bedeutet die zustndige Behrde des Ursprungslandes. Ist das Ursprungsland keine Vertragspartei des ADR, so mssen die Klassifizierung und die Befrderungsbedingungen von der zustndigen Behrde der ersten von der Sendung berhrten Vertragspartei des ADR anerkannt werden.